ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Aware Plus GmbH, Mühlackerstrasse 93, 8046 Zürich (Aware Plus) und Personen, welche den Online-Dienst von Aware Plus nutzen möchten. Die AGB in ihrer aktuellen Fassung stehen jeweils auf der Internetseite www.meinezweitmeinung.ch unter „AGB“ zur Verfügung (vgl. auch Ziff. X unten).

2. Aware Plus ist Inhaberin der und betreibt die Internet-Plattform www.meinezweitmeinung.ch (Plattform). Über die Plattform können Privatpersonen (Nutzer) medizinische Zweitmeinung anfragen, indem sie den mit Aware Plus kooperierenden Spitälern oder Kliniken (Kliniken) einen Auftrag zur Erstellung einer medizinischen Zweitmeinung (Zweitmeinung) erteilen. Inhalt der Zweitmeinung ist die Bewertung des medizinischen Erstbefundes. Aware Plus empfiehlt die Zweitmeinung und etwaige Therapievorschläge mit einem Arzt zusätzlich persönlich zu besprechen. Bei der Zweitmeinung handelt es sich nicht um ein medizinisches Gutachten.

3. Aware Plus erstellt selber keine medizinischen Zweitmeinungen. Aware Plus vermittelt lediglich den Abschluss eines Vertrags zwischen Nutzer und Klinik zur Erstellung einer Zweitmeinung (Zweitmeinungsvertrag; vgl. Ziff. IV sowie Anhang 1). Aware Plus ist aufgrund vertraglicher Abmachungen mit den Kliniken berechtigt, als Vermittlerin für die Kliniken tätig zu werden. Aware Plus wird selbst nicht Vertragspartei des Zweitmeinungsvertrages.

4. Der Auftrag des Nutzers zur Erstellung einer Zweitmeinung an die jeweilige Klinik wird nach dem zum Zeitpunkt der Anfrage jeweils gültigen Zweitmeinungsvertrag ausgeführt. Der Zweitmeinungsvertrag ist in Anhang 1 aufgeführt. Aware Plus vermittelt den Vertragsschluss zwischen der betreffenden Klinik und dem Nutzer.

II. Funktionsweise der Plattform

1. Interessierte Personen können sich auf der Plattform als Nutzer registrieren lassen. Mit erfolgter Registrierung bekommen die Nutzer ein persönliches Nutzerkonto zugeteilt.

2. Aware Plus‘ Aufgabe besteht im sicheren Betrieb und Unterhalt der Plattform sowie in der Vermittlung des Vertragsschlusses zwischen Nutzern und Kliniken (vgl. I 3./4.). Aware Plus ermöglicht ihren Nutzern, einen Arzt auszuwählen und diesen mit der Erstellung einer medizinischen Zweitmeinung zu beauftragen. Die Profile der Ärzte Teams sind für die Nutzer auf der Plattform einsehbar.

3. Falls der Nutzer eine Zweitmeinung erstellen lassen möchte, füllt er einen Fragebogen aus, der mit den Kliniken abgestimmt wurde. Zusätzlich lädt er gegebenenfalls Befundunterlagen (wie z.B. Röntgenbilder) hoch. Dies schafft die Informationsgrundlage, auf deren Basis der Arzt der Klinik die Zweitmeinung erstellt.

4. Vor Abschluss des Zweitmeinungsvertrages hat der Nutzer die Möglichkeit, eine Kostenübernahme der Zweitmeinung durch seine Krankenkasse prüfen zu lassen, sofern die Krankenkasse des Nutzers diese Dienstleistung anbietet. Die Krankenkasse prüft lediglich die Kostenübernahme für die Zweitmeinung und eröffnet ihren Entscheid gegenüber dem Nutzer. Sie wird selbst nicht Vertragspartnerin der ausschliesslich zwischen den Nutzern und den Kliniken geschlossenen Zweitmeinungsverträge.

5. Der vom Nutzer beauftragte Arzt erstellt die Zweitmeinung grundsätzlich auf der Grundlage des vom Nutzer an Aware Plus übermittelten Fragebogens sowie der ergänzend zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Nutzer und der Arzt können vereinbaren, dass der Nutzer den Arzt persönlich aufsucht.

6. Mit Übersendung seiner Anfrage garantiert der Nutzer, dass die von ihm übermittelten Unterlagen echt sind, sämtliche von ihm getätigten Angaben und zur Verfügung gestellten Daten wahr und vollständig sind und er über sämtliche für die Übermittlung der Unterlagen, Angaben und Daten notwendigen Rechte verfügt. Sollte ein Dritter Ansprüche gegenüber Aware Plus geltend machen, weil die Übermittlung in Verletzung von Drittrechten (wie Immaterialgüter- oder Persönlichkeitsrechten) erfolgte, verpflichtet sich der Nutzer Aware Plus vollumfänglich schadlos zu halten.

7. Der ausgewählte Arzt wird von Aware Plus umgehend über den Eingang der Anfrage informiert. Falls er die Anfrage annimmt, kommt ein Zweitmeinungsvertrag zwischen dem Nutzer und der Klinik des Arztes zustande (vgl. Ziff. IV.).

8. Nachdem der Arzt die Zweitmeinung erstellt hat, wird er diese auf der Plattform einstellen, worüber Aware Plus den Nutzer per Email informiert. Die Zweitmeinung ist für den Nutzer ab diesem Zeitpunkt über sein persönliches Nutzerkonto downloadbar.

III. Registrierung, Pflichten bei Registrierung

1. Die Registrierung auf der Plattform und Erstellung eines persönlichen Nutzerkontos ist kostenlos. Sie bedingt eine Zustimmung zu diesen AGB sowie der Datenschutzerklärung.

2. Der Nutzer garantiert, dass die im Rahmen des Registrierungsvorgangs von ihm an Aware Plus übermittelten Daten und Angaben wahr und vollständig sind. Im Fall von nachträglichen Änderungen wird er die Daten und Angaben unverzüglich korrigieren (oder Aware Plus entsprechend informieren). Eine Registrierung unter einem Übernamen oder Pseudonym ist nicht zulässig.

3. Eine Registrierung als Nutzer ist nur für volljährige natürliche Personen zulässig. Mit der Registrierung sichert der Nutzer zu, dass er volljährig ist.

4. Bei der Registrierung wählt jeder Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort. Der Nutzer verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu sichern.

IV. Zweitmeinungsvertrag

1. Mit dem Hochladen des Fragebogens und etwaiger Unterlagen auf die Plattform stellt der Nutzer eine Offerte an die Klinik des ausgewählten Arztes zum Abschluss eines Zweitmeinungsvertrages gemäss Anhang 1. Aware Plus nimmt die entsprechende Willenserklärung des Nutzers entgegen und leitet sie als Botin an die fragliche Klinik bzw. den Arzt weiter.

2. Der Zweitmeinungsvertrag gemäss Anhang 1 kommt erst dann zustande, wenn der Arzt der Klinik die Offerte des Nutzers angenommen hat. Aware Plus fungiert insofern als Erfüllungsgehilfin der Klinik für den entsprechenden Vertragsschluss.

V. Vermittlungsgebühr

Für die Vermittlungsleistung von Aware Plus schuldet der Nutzer Aware Plus eine Fallgebühr in der Höhe von 250 CHF. Die Fallgebühr ist 1x pro abgeschlossener Zweitmeinungsvertrag geschuldet. Bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird diese Fallgebühr von der Krankenkasse übernommen (vgl. II. 4). Falls die Krankenkasse des Nutzers die Fallgebühr nicht übernimmt, hat sie der Nutzer Aware Plus zu bezahlen.

Zur Vermeidung von Missverständnissen sei erwähnt, dass gemäss dem Zweitmeinungsvertrag (vgl. IV.) zusätzlich zur Fallgebühr dem Arzt eine Vergütung für die Erstellung der Zweitmeinung von maximal 200 CHF geschuldet ist. Falls die Krankenkasse des Nutzers diese Vergütung nicht übernimmt, hat sie ebenfalls der Nutzer zu bezahlen.

VI. Haftung von Aware Plus

1. Aware Plus haftet bei Absicht und Grobfahrlässigkeit für Schäden, die dem Nutzer nachweislich aus der Nutzung der Plattform entstanden sind. Die Haftung für Leichtfahrlässigkeit, für indirekte und Folgeschäden sowie für Hilfspersonen wird, sowie gesetzlich zulässig, wegbedungen. Aware Plus haftet ferner nicht, falls der Nutzer gegen die vorliegenden AGB verstösst.

2. Aware Plus haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit einer Zweitmeinung entstehen. Aware Plus ist nicht Vertragspartei des Zweitmeinungsvertrages. Nutzer sind sich bewusst, dass die Erstellung einer Zweitmeinung über die Plattform keinen Ersatz für einen Arztbesuch ist und eine Zweitmeinung kein Gutachten darstellt.

3. Aware Plus übernimmt keine Gewähr für unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform. Aware Plus haftet insbesondere nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu den Plattformdienstleistungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Aware Plus nicht zu vertreten hat.

VII. Datenschutz

Aware Plus ist bewusst, dass Nutzer ihrer Dienste darüber informiert sein möchten, wie mit ihren Personendaten umgegangen wird. Dem Schutz dieser Personendaten misst Aware Plus höchste Bedeutung bei. Aware Plus erhebt, bearbeitet (insbesondere speichert) und nutzt Personendaten ausschliesslich unter strikter Einhaltung der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung und der von Aware Plus erlassenen Datenschutzerklärung. Durch die Benutzung der Plattform erklärt sich der Nutzer mit den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Bearbeitungen seiner Personendaten einverstanden.

VIII. Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Für den Betrieb der Plattform ist Aware Plus darauf angewiesen, Gesundheitsinformationen der Nutzer zu bearbeiten, welche dem Arztgeheimnis (Art. 321 StGB) unterstehen können. Sofern Organe oder Mitarbeiter der Aware Plus dem Arztgeheimnis unterstehen, entbinden Nutzer diese ausdrücklich von der ärztlichen Schweigepflicht hinsichtlich sämtlicher Informationen und Dokumente, welche sie auf der Plattform (z.B. im Rahmen einer Anfrage für eine Zweitmeinung) zur Verfügung stellen.

IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit diesen AGB sind die ordentlichen Gerichte der Stadt Zürich ausschliesslich zuständig.

X. Änderungen dieser AGB

Aware Plus behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern per Email spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten übermittelt. Erhebt der Nutzer innerhalb der folgenden zwei Wochen keinen Widerspruch, gelten die geänderten AGB als angenommen. Aware Plus wird die Nutzer in der Email auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist erneut hinweisen.

Anhang 1

Zweitmeinungsvertrag Nutzer / Arzt

Der folgende Vertrag wird zwischen einem Nutzer und dem Arzt geschlossen.
ZWEITMEINUNGSVERTRAG

zwischen
Plattformnutzer (“Auftraggeber”)
und
Arzt ("Klinik")

§ 1. Gegenstand des Vertrages

Die Klinik wird für den Auftraggeber eine Zweitmeinung zu Fragen seiner gesundheitlichen Beschwerden erstellen. Inhalt der Zweitmeinung ist die Bewertung des medizinischen Erstbefundes.

Für die Erstellung der Zweitmeinung werden die vom Auftraggeber auf der Plattform www.meinezweitmeinung.ch ausgefüllten Formulare ausgewertet. Darüber hinaus berücksichtigt die Klinik weitere medizinische Unterlagen (z.B. Scans von Röntgenbildern), die der Nutzer seiner Anfrage für die Zweitmeinung beigefügt hat.

§ 2. Vergütung

Die Kosten einer Zweitmeinung in Abwesenheit des Patienten betragen maximal 450 CHF. Sie setzten sich zusammen aus der Aware Plus Vermittlungsgebühr und den Arztkosten. Die Arztkosten richten sich nach der anwendbaren Gebührenordnung. Sollte dieser Betrag im Ausnahmefall nicht ausreichen, wird der Auftraggeber von A+ kontaktiert, bevor Kosten entstehen.

Bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse werden diese Kosten von der Krankenkasse übernommen. Falls die Krankenkasse des Auftraggebers die Vergütung nicht übernimmt, hat er sie zu bezahlen.

§ 3. Haftung

Der Auftraggeber wurde über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform www.meinezweitmeinung.ch darüber informiert, dass sowohl Aware Plus GmbH als auch die Klinik empfehlen, den Zweitmeinungsbericht und etwaige Therapievorschläge mit einem weiteren Arzt vor Ort persönlich zu besprechen. In seinem eigenen Interesse obliegt es dem Auftraggeber daher, dieser Empfehlung nachzukommen. Sollte der Auftraggeber diesen Empfehlungshinweis ignorieren, ist er sich bewusst, dass dies einer bestmöglichen Diagnose bzw. Behandlung nicht zuträglich ist. Eventuelle Schäden, die dem Auftraggeber infolge der Missachtung der ausgesprochenen Empfehlung entstehen, trägt der Auftraggeber selber.

§ 4. Verschwiegenheit

Die Klinik verpflichtet sich, über alle ihr zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten, auch nach Fertigstellung der Zweitmeinung, Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren. Die Klinik bzw. der die Zweitmeinung erstellende Arzt ist jedoch berechtigt, die Zweitmeinung auf die Online-Plattform von Aware Plus GmbH einzustellen, damit sie der Auftraggeber von dort herunterladen kann. Der Auftraggeber entbindet den entsprechenden Arzt gegenüber Aware Plus GmbH insoweit von der ärztlichen Schweigepflicht.

§ 5. Beendigung

Der Zweitmeinungsvertrag ist zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten kündbar. Ohne Kündigung endet das Vertragsverhältnis mit Fertigstellung der Zweitmeinung und seiner Übermittlung an den Auftraggeber.

§ 6. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das am Sitz Klinik zuständige Gericht. Es gilt das materielle Schweizer Recht.

10. Mai 2015

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